Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Master of Science

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Module Credit Point Zeitraum Bereich
Verkehrsplanung und Verkehrstechnik 6 SoSe VV
Bahnsysteme und Bahntechnik 6 SoSe BSt
Straßenwesen – Straßenentwurf und Straßenbetrieb 6 SoSe SW
Straßenwesen – Konstruktiver Straßenbau 6 SoSe SW
Luftverkehr 6 SoSe SW, VV, BST
Folgende Module werden für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen im Wahlpflichtbereich angeboten.
Alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Studienordnung.
Module Credit Point Zeitraum Bereich
Verkehrsplanung und Verkehrstechnik 3 WiSe VV
Moderne Verkehrsleittechniken / Modellierung der Verkehrsnachfrage 3 WiSe VV
Planung des öffentlichen Personennahverkehrs / Wirtschaftspolitik und Verkehr 3 WiSe VV
Planung und Management des ÖPNV 3 WiSe VV
Verkehr und Umwelt 3 WiSe SW, VV, BST
Bahnsysteme und Bahntechnik 3 WiSe BST
Nahverkehrsbahnen 3 WiSe BST
Eisenbahnsicherungswesen 3 WiSe/SoSe BST
Konstruktiver Straßenbau 3 WiSe SW
Straßenentwurf und Straßenbetrieb SW
Tragverhalten von Verkehrsflächen 3 SoSe SW
Organisation des Straßenwesens in Entwicklungsländern WiSe SW
Organisation und Finanzierung von Verkehrswegen 3 SoSe SW
Technische Ausbildung einfacher Straßen 3 WiSe SW
Wissenschaftliche Aspekte des Straßenentwurfs WiSe SW
Innovativer Straßenbau SoSe SW
Flughafenplanun 3 SoSe LV
Ausgewählte Themen der Flughafenplanung 3 SoSe LV
Folgende Module werden für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen im Wahlpflichtbereich angeboten.
Alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Studienordnung.

In den B-Modulen (Bahnsysteme und Bahntechnik B, Konstruktiver Straßenbau B, Luftverkehr B, Straßenentwurf und Straßenbetrieb B, Verkehrsplanung und Verkehrstechnik B) ist jeweils eine Hausübung anzufertigen:

  • Die Ausgabe nach Vereinbarung erfolgt durch die verantwortlichen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
  • Bearbeitungszeit: 3 Monate
  • Die Übungsleistung wird benotet. In die Note fließt ein mündliches Abschlussgespräch (Kolloquium) mit ein.

Für die Bearbeitung werden begleitend Sprechstunden angeboten.

Für Diplomstudenten gelten folgende Regelungen:

  • Die erfolgreiche Bearbeitung der Hausübung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur.
  • Die Note der Hausübung fließt zu 1/5 in die Endnote für das jeweilige Fach ein.

Für Masterstudenten gelten folgende Regelungen:

  • Die erfolgreiche Bearbeitung der Hausübung ist Bedingung für die Anerkennung der Prüfungsleistung. Eine Bearbeitung nach der Klausur ist demnach zulässig. Die Bearbeitung vor der Klausur wird jedoch zu Übungszwecken dringend empfohlen.
  • Die Note der Hausübung fließt nicht in die Endnote für das jeweilige Fach ein.

Im B-Bereich werden ab SS 2010 für die rechtzeitig vor der Klausur angefertigten Übungen Bonuspunkte für die entsprechende B-Klausur vergeben.

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass

  • die B-Übung zum ersten Mal ausgelöst wird,
  • die B-Übung vor der Klausur testiert worden ist (Termine werden im Semester bekannt gegeben) und
  • die Klausur auch ohne Bonuspunkte bestanden ist (eine Notenverbesserung von 5,0 auf 4,0 aufgrund der Bonuspunkte ist nicht möglich).

Die Anzahl der Bonuspunkte richtet sich dabei nach der Note für die Übung:

  • Note sehr gut (1,0 und 1,3) = 4 Bonuspunkte
  • Note gut (1,7 bis 2,3) = 3 Bonuspunkte
  • Note befriedigend (2,7 bis 3,3) = 2 Bonuspunkte
  • Note ausreichend (3,7 und 4,0) = 1 Bonuspunkt

Diese Bonuspunkteregelung im B-Bereich gilt für Master- und Diplom- Studierende aller Studiengänge. Für Diplomstudierende bleiben die bisherigen Regelungen von der Bonuspunkteregelung unberührt (die Note der B-Übung fließt somit weiterhin in die Gesamtnote des Prüfungsfachs ein). Erworbene Bonuspunkte verfallen beim Nichtbestehen der Klausur.

Anmeldungsbestimmungen für Master-Studierende

Anmeldung zu A-, und B-Modulen

  • Die Anmeldung erfolgt über TUCaN. Die Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anmeldung zu C-Modulen

  • Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen erfolgt individuell bei den jeweiligen Verantwortlichen der Fachgebiete.

Prüfungstermine und -ergebnisse

Vorläufige Prüfungstermine für das nächste Semester werden auf den Seiten des Studienbüros veröffentlicht..

Hinweis Klausurinhalte

Klausuren und mündliche Prüfungen finden mit Bezug auf die Inhalte der unmittelbar vorangegangenen Lehrveranstaltungen statt. Änderungen in den Inhalten gegenüber früheren Jahren sind aus den aktuellen Materialien zur Vorlesung zu ersehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Betreuer der Lehrveranstaltung.

Für Studierende des Master of Science Bauingenieurwesen, Master of Science Civil Engineering, Master of Science Traffic and Transport bildet die Master Thesis den Abschluss des Studiums. Sie ist in einem Zeitraum entsprechend der jeweiligen Studienordnung (i.d.R. 6 Monate) anzufertigen und wird durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der drei Institute bzw. der Fachgruppe Luftverkehr betreut.

Die Master Thesis wird in mehrere Arbeitsabschnitte eingeteilt (inkl. Zwischenpräsentationen) und schließt mit einer Schlusspräsentation ab. Die Präsentationen beinhalten je einen Diskussionsteil. Für die Bewertung sind eine Langfassung (3 gedruckte Exemplare) sowie deren Quellen und Daten in elektronischer Form abzugeben.

Voraussetzung ist die Teilnahme am Seminar “Wissenschaftliches Arbeiten” der Institute für Verkehr, die bescheinigte Teilnahme an 12 studentischen Vorträgen (opens in new tab) im Rahmen des laufenden “Seminars Verkehr” und eine schriftliche Bewerbung. (opens in new tab)

Arbeitshilfen zu Studien- und Abschlussarbeiten an den Instituten für Verkehr (opens in new tab)

Bekanntmachung zur verpflichtenden Teilnahme an 12 studentischen Vorträgen (opens in new tab)