Allgemeine Regelungen Hausübungen im A-Bereich
Credit Points & Arbeitsaufwand | Die Vorlesungen Verkehr I und Verkehr II sind je mit 6 Creditpoints (CP) ausgewiesen. Ein CP bedeutet einen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Somit ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 180 Stunden, welcher sich aus 70 Stunden Kontaktzeit (Vorlesung und Hörsaalübung inkl. Sprechstunden) und 110 Stunden Selbststudium (Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, Übungsbearbeitung und Klausurvorbereitung) zusammensetzt. | ||
Hausübungen | Die Hausübungen zu den Vorlesungen Verkehr I und Verkehr II sind testatpflichtig. Das Gesamttestat besteht aus 6 Übungsteilen. Für die Anerkennung des Gesamttestats und die Anrechnung von Bonuspunkten (s.u.) müssen alle Übungsteile bestanden werden. Insgesamt sind max. 3 Überarbeitungen für das Erreichen der Studienleistung sowie für die Anrechnung der Bonuspunkte zulässig, je Übungsteil allerdings nur eine Überarbeitung. Es gibt keine Kolloquien. | ||
Abgabefristen | Abgabefristen für die Übungsteile sind jeweils auf dem Deckblatt genannt. Bitte beachten Sie eine gute Leserlichkeit der eingescannten Dokumente. | ||
Korrektur |
Nach Korrektur der einzelnen Übungen werden die Ergebnisse jeweils über Moodle bekannt gegeben. Nicht testierte, aber überarbeitungsfähige Übungen können im Rahmen einer festgelegten Frist überarbeitet werden. Zur Auslösung der Wiedervorlage senden Sie eine E-Mail an die/den entsprechenden Betreuer_in per E-Mail mit folgendem Betreff:
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Testat | Das Testat der Übungen wird für die Klausuranmeldung nicht geprüft, für die Anerkennung des Moduls müssen die Übungen jedoch vollständig testiert sein (Zeitpunkt egal). Zu Übungszwecken und im Hinblick auf das Bestehen der Klausur wird den Studierenden eine Bearbeitung der Übungen vor der Klausur dringend empfohlen (Die fristgerechte Abgabe ist immer notwendig). | ||
Weiteres | Außer der empfohlenen vorlesungsbegleitenden Bearbeitung im Wintersemester ist auch eine Blockbearbeitung der Übungen im Sommersemester möglich. Interessenten wenden sich bitte an einen/eine Betreuer_in, um eine Aufgabenstellung zu erhalten. |
Bonusregelung A-Übung
Allgemeines |
Wenn alle Übungen in guter Qualität vor der Klausur bearbeitet wurden, wird die Bonusregelung nach § 25 Abs. 2 der APB angewandt. Nach den folgenden Regeln können damit bis zu vier Bonuspunkte erworben werden, was in etwa einer Verbesserung um 1/3-Note entspricht. |
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Voraussetzung |
Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass
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Hausübungen |
Die Übung in Verkehr I besteht aus 5 schriftlichen Hausübungen und einer Pflichtexkursion ins Eisenbahnbetriebsfeld. Nur für die schriftlichen Hausübungen werden die o. g. Bewertungen vergeben. Eine Teilnahme an der Exkursion (Übung 1-3) ist Voraussetzung für ein Gesamttestat. Die Übung in Verkehr II besteht aus 6 schriftlichen Hausübungen. |
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Korrektur | Nach Korrektur der einzelnen Übungen werden die Ergebnisse jeweils über Moodle bekannt gegeben. Nicht testierte, aber überarbeitungsfähige Übungen können im Rahmen einer festgelegten Frist überarbeitet werden. | ||
Diese Bonuspunkteregelung im A-Bereich gilt für alle Studiengänge. |