Studiengang Verkehrswesen (Traffic and Transport)
Master of Science

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Infos zu dem Masterstudiengang Verkehrswesen (Traffic and Transport)

Module Credit Point Zeitraum Bereich
Verkehr I 6 WiSe SW, VV, BST
Verkehr I 6 WiSe SW, VV, BST
WiSe – Wintersemester; SoSe – Sommersemester
Module Credit Point Zeitraum Bereich
Verkehrsplanung und Verkehrstechnik 6 SoSe VV
Bahnsysteme und Bahntechnik 6 SoSe BST
Straßenwesen – Straßenentwurf und Straßenbetrieb 6 SoSe SW
Straßenwesen – Konstruktiver Straßenbau 6 SoSe SW
Luftverkehr 6 SoSe SW, VV, BST
WiSe – Wintersemester; SoSe – Sommersemester
Module Credit Point Zeitraum Bereich
Verkehrsplanung und Verkehrstechnik 3 WiSe VV
Moderne Verkehrsleittechniken / Modellierung der Verkehrsnachfrage 3 WiSe VV
Planung des öffentlichen Personennahverkehrs / Wirtschaftspolitik und Verkehr 3 WiSe VV
Planung und Management des ÖPNV 3 WiSe VV
Verkehr und Umwelt 3 WiSe SW, VV, BST
Bahnsysteme und Bahntechnik 3 WiSe BST
Nahverkehrsbahnen 3 WiSe BST
Eisenbahnsicherungswesen 3 WiSe/SoSe BST
Konstruktiver Straßenbau 3 WiSe SW
Straßenentwurf und Straßenbetrieb 3 SW
Tragverhalten von Verkehrsflächen 3 SoSe SW
Organisation des Straßenwesens in Entwicklungsländern 3 WiSe SW
Organisation und Finanzierung von Verkehrswegen 3 SoSe SW
Technische Ausbildung einfacher Straßen 3 WiSe SW
Wissenschaftliche Aspekte des Straßenentwurfs 3 WiSe SW
Innovativer Straßenbau 3 SoSe SW
Flughafenplanung 3 SoSe LV
Ausgewählte Themen der Flughafenplanung 3 SoSe LV
WiSe – Wintersemester; SoSe – Sommersemester

Für die Zulassung zur Klausur in den Lehrveranstaltungen Verkehr I (A) bzw. Verkehr II (A) ist die erfolgreiche Bearbeitung von allen Hausübungen erforderlich:

  • Verkehr I (A): 5 Hausübungen und eine Pflichtexkursion,
  • Verkehr II (A): 6 Hausübungen.

Die Hausübungen sind testatpflichtig. Sie werden begleitend zur Vorlesung ausgegeben. Für die Anerkennung der Übungsleistung (Gesamttestat) müssen alle Übungsteile (Teiltestate) innerhalb eines Semesters testiert werden. Dabei ist nur eine Überarbeitung je Übungsteil zulässig. Insgesamt sind max. 3 Überarbeitungen zulässig. Es gibt kein Kolloquium.

Abgabefristen für die Übungsteile werden in der dazugehörigen Hörsaalübung mitgeteilt und sind jeweils auf dem Deckblatt genannt. Die Frist für die Überarbeitung wird ggf. bei Rückgabe des Übungsteils angegeben. Die testierten Übungsteile können beim Betreuer in den Sprechstunden abgeholt werden.

Zu Übungszwecken und im Hinblick auf das Bestehen wird eine Bearbeitung vor der Klausur allen Studierenden dringend empfohlen. (Die fristgerechte Abgabe ist immer notwendig.) Diplom-Studenten müssen die Hausübungen vor der Anmeldung zur Klausur mit einem Testat abgeschlossen haben. Bei Bachelor- und Masterstudenten wird das Testat der Übungen nicht für die Klausuranmeldung geprüft- für die Anerkennung des Moduls müssen die Übungen jedoch vollständig testiert (Zeitpunkt egal) sein. Für Bachelor- und Masterstudenten WiBi existieren keine formalen Regelungen für die Übung.

Hausübungen/Teiltestate, die vor 3 Semestern oder mehr/älter testiert wurden, werden nur dann anerkannt, wenn der Studierende die testierten Übungen vorlegen kann und sich die Inhalte nicht wesentlich geändert haben. Jedes Fachgebiet entscheidet individuell, ob obige Regelung eingehalten wird oder nicht.

Studierende, die die Hausübungen nicht im Wintersemester (begleitend zu den Lehrveranstaltungen) bearbeiten können, haben die Möglichkeit, alle Hausübungen im Sommersemester zu bearbeiten. Dazu werden die Hausübungen gesammelt am Anfang des Sommersemesters ausgegeben. Die Bearbeitungszeit beträgt dann 8 Wochen, eine Betreuung durch Sprechstunden ist gegeben, Vorrechenübungen finden nicht statt.

Im A-Bereich werden ab SS 2010 für die während des Semesters angefertigten Hausübungen Bonuspunkte für die entsprechende A-Klausur vergeben.

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass

  • die Abgabefristen während des Semesters eingehalten wurden,
  • alle Hausübungen in einem Semester (aktuelles oder in einem der zwei der Klausur vorangegangenen Semester) bearbeitet und testiert (Bewertung mit „T“ oder „J“) wurden und
  • die Klausur auch ohne Bonuspunkte bestanden ist (eine Notenverbesserung von 5,0 auf 4,0 aufgrund der Bonuspunkte ist nicht möglich).

Es wird pro Teilübung ein „T“ (Bestanden), ein „W“ (Wiedervorlage bis…), ein „J“ (Bestanden nach Wiedervorlage) oder ein „N“ (Nicht bestanden) vergeben. Maximal können 4 Bonuspunkte (alle Übungen mit „T“ bestanden) erlangt werden. Die Anzahl der Bonuspunkte reduziert sich jeweils um eins, mit jeder Übung, die nicht mit einem „T“ bestanden wurde.

Erworbene Bonuspunkte verfallen beim Nichtbestehen der Klausur.

  • Verkehr I: 5 Hausübungen = max. 4 Bonuspunkte
  • Verkehr II: 6 Hausübungen = max. 4 Bonuspunkte

Die Übung in Verkehr I besteht aus 5 schriftlichen Hausübungen und einer Pflichtexkursion ins Eisenbahnbetriebsfeld. Nur für die schriftlichen Hausübungen werden die o. g. Bewertungen vergeben. Eine Teilnahme an der Exkursion (Übung 1-3) ist Voraussetzung für ein Gesamttestat. Diese Bonuspunkteregelung im A-Bereich gilt für Bachelor-, Master- und Diplom-Studierende aller Studiengänge.

Die Übung in Verkehr II besteht aus 6 schriftlichen Hausübungen.

In den B-Modulen (Bahnsysteme und Bahntechnik B, Konstruktiver Straßenbau B, Luftverkehr B, Straßenentwurf und Straßenbetrieb B, Verkehrsplanung und Verkehrstechnik B) ist jeweils eine Hausübung anzufertigen:

  • Die Ausgabe nach Vereinbarung erfolgt durch die verantwortlichen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
  • Bearbeitungszeit: 3 Monate
  • Die Übungsleistung wird benotet. In die Note fließt ein mündliches Abschlussgespräch (Kolloquium) mit ein.

Für die Bearbeitung werden begleitend Sprechstunden angeboten.

Für Diplomstudenten gelten folgende Regelungen:

  • Die erfolgreiche Bearbeitung der Hausübung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur.
  • Die Note der Hausübung fließt zu 1/5 in die Endnote für das jeweilige Fach ein.

Für Masterstudenten gelten folgende Regelungen:

  • Die erfolgreiche Bearbeitung der Hausübung ist Bedingung für die Anerkennung der Prüfungsleistung. Eine Bearbeitung nach der Klausur ist demnach zulässig. Die Bearbeitung vor der Klausur wird jedoch zu Übungszwecken dringend empfohlen.
  • Die Note der Hausübung fließt nicht in die Endnote für das jeweilige Fach ein.

Im B-Bereich werden ab SS 2010 für die rechtzeitig vor der Klausur angefertigten Übungen Bonuspunkte für die entsprechende B-Klausur vergeben.

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass

  • die B-Übung zum ersten Mal ausgelöst wird,
  • die B-Übung vor der Klausur testiert worden ist (Termine werden im Semester bekannt gegeben) und
  • die Klausur auch ohne Bonuspunkte bestanden ist (eine Notenverbesserung von 5,0 auf 4,0 aufgrund der Bonuspunkte ist nicht möglich).

Die Anzahl der Bonuspunkte richtet sich dabei nach der Note für die Übung:

  • Note sehr gut (1,0 und 1,3) = 4 Bonuspunkte
  • Note gut (1,7 bis 2,3) = 3 Bonuspunkte
  • Note befriedigend (2,7 bis 3,3) = 2 Bonuspunkte
  • Note ausreichend (3,7 und 4,0) = 1 Bonuspunkt

Diese Bonuspunkteregelung im B-Bereich gilt für Master- und Diplom- Studierende aller Studiengänge. Für Diplomstudierende bleiben die bisherigen Regelungen von der Bonuspunkteregelung unberührt (die Note der B-Übung fließt somit weiterhin in die Gesamtnote des Prüfungsfachs ein). Erworbene Bonuspunkte verfallen beim Nichtbestehen der Klausur.

Anmeldungsbestimmungen für Master-Studierende

Anmeldung zu A-, und B-Modulen

  • Die Anmeldung erfolgt über TUCaN. Die Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anmeldung zu C-Modulen

  • Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen erfolgt individuell bei den jeweiligen Verantwortlichen der Fachgebiete.

Prüfungstermine und -ergebnisse

Die aktuellen Prüfungstermine, Einschreibefristen am Institut für Verkehr sowie die Prüfungsergebnisse finden Sie im Menü Prüfungen.

Hinweis Klausurinhalte

Klausuren und mündliche Prüfungen finden mit Bezug auf die Inhalte der unmittelbar vorangegangenen Lehrveranstaltungen statt. Änderungen in den Inhalten gegenüber früheren Jahren sind aus den aktuellen Materialien zur Vorlesung zu ersehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Betreuer der Lehrveranstaltung.

Für Studierende des Master of Science Bauingenieurwesen, Master of Science Civil Engineering, Master of Science Traffic and Transport bildet die Master Thesis den Abschluss des Studiums. Sie ist in einem Zeitraum entsprechend der jeweiligen Studienordnung (i.d.R. 6 Monate) anzufertigen und wird durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der drei Institute bzw. der Fachgruppe Luftverkehr betreut.

Die Master Thesis wird in mehrere Arbeitsabschnitte eingeteilt (inkl. Zwischenpräsentationen) und schließt mit einer Schlusspräsentation ab. Die Präsentationen beinhalten je einen Diskussionsteil. Für die Bewertung sind eine Langfassung (3 gedruckte Exemplare) sowie deren Quellen und Daten in elektronischer Form abzugeben.

Voraussetzung ist die Teilnahme am Seminar „Wissenschaftliches Arbeiten“ der Institute für Verkehr, die bescheinigte Teilnahme an 12 studentischen Vorträgen (wird in neuem Tab geöffnet) im Rahmen des laufenden „Seminars Verkehr“ und eine schriftliche Bewerbung. (wird in neuem Tab geöffnet)

Arbeitshilfen zu Studien- und Abschlussarbeiten an den Instituten für Verkehr (wird in neuem Tab geöffnet)

Bekanntmachung zur verpflichtenden Teilnahme an 12 studentischen Vorträgen (wird in neuem Tab geöffnet)