Studiengang Umweltingenieurwesen
Bachelor of Science

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Infos zu dem Studienangebot Umweltingenieurwesen

Module Zeitraum Dozenten Bereich
Verkehr I WiSe S.Bald, M.Boltze, A.Oetting SW, VV, BS
Verkehr II WiSe S.Bald, M.Boltze, A.Oetting SW, VV, BS
Diese Module werden für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen im Wahlpflichtbereich angeboten.
Alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Studienordnung.

Allgemeine Regelungen Hausübungen im A-Bereich

Für die Zulassung zur Klausur in den Lehrveranstaltungen Verkehr I (A) bzw. Verkehr II (A) ist die erfolgreiche Bearbeitung von allen Hausübungen erforderlich:

  • Verkehr I (A): 5 Hausübungen und eine Pflichtexkursion
  • Verkehr II (A): 6 Hausübungen

Die Hausübungen sind testatpflichtig. Sie werden begleitend zur Vorlesung ausgegeben. Für die Anerkennung der Übungsleistung (Gesamttestat) müssen alle Übungsteile (Teiltestate) innerhalb eines Semesters testiert werden. Dabei ist nur eine Überarbeitung je Übungsteil zulässig. Insgesamt sind max. 3 Überarbeitungen zulässig. Es gibt kein Kolloquium.

Abgabefristen für die Übungsteile werden in der dazugehörigen Hörsaalübung mitgeteilt und sind jeweils auf dem Deckblatt genannt. Die Frist für die Überarbeitung wird ggf. bei Rückgabe des Übungsteils angegeben. Die testierten Übungsteile können beim Betreuer in den Sprechstunden abgeholt werden.

Zu Übungszwecken und im Hinblick auf das Bestehen wird eine Bearbeitung vor der Klausur allen Studierenden dringend empfohlen. (Die fristgerechte Abgabe ist immer notwendig.) Diplom-Studenten müssen die Hausübungen vor der Anmeldung zur Klausur mit einem Testat abgeschlossen haben. Bei Bachelor- und Masterstudenten wird das Testat der Übungen nicht für die Klausuranmeldung geprüft- für die Anerkennung des Moduls müssen die Übungen jedoch vollständig testiert (Zeitpunkt egal) sein. Für Bachelor- und Masterstudenten WiBi existieren keine formalen Regelungen für die Übung.

Hausübungen/Teiltestate, die vor 3 Semestern oder mehr/älter testiert wurden, werden nur dann anerkannt, wenn der Studierende die testierten Übungen vorlegen kann und sich die Inhalte nicht wesentlich geändert haben. Jedes Fachgebiet entscheidet individuell, ob obige Regelung eingehalten wird oder nicht.

Studierende, die die Hausübungen nicht im Wintersemester (begleitend zu den Lehrveranstaltungen) bearbeiten können, haben die Möglichkeit, alle Hausübungen im Sommersemester zu bearbeiten. Dazu werden die Hausübungen gesammelt am Anfang des Sommersemesters ausgegeben. Die Bearbeitungszeit beträgt dann 8 Wochen, eine Betreuung durch Sprechstunden ist gegeben, Vorrechenübungen finden nicht statt.

Bonusregelungen A-Übung

Im A-Bereich werden ab SS 2010 für die während des Semesters angefertigten Hausübungen Bonuspunkte für die entsprechende A-Klausur vergeben.

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass

  • die Abgabefristen während des Semesters eingehalten wurden,
  • alle Hausübungen in einem Semester (aktuelles oder in einem der zwei der Klausur vorangegangenen Semester) bearbeitet und testiert (Bewertung mit „T“ oder „J“) wurden und
  • die Klausur auch ohne Bonuspunkte bestanden ist (eine Notenverbesserung von 5,0 auf 4,0 aufgrund der Bonuspunkte ist nicht möglich).

Es wird pro Teilübung ein „T“ (Bestanden), ein „W“ (Wiedervorlage bis…), ein „J“ (Bestanden nach Wiedervorlage) oder ein „N“ (Nicht bestanden) vergeben. Maximal können 4 Bonuspunkte (alle Übungen mit „T“ bestanden) erlangt werden. Die Anzahl der Bonuspunkte reduziert sich jeweils um eins, mit jeder Übung, die nicht mit einem „T“ bestanden wurde.

Erworbene Bonuspunkte verfallen beim Nichtbestehen der Klausur.

  • Verkehr I: 5 Hausübungen = max. 4 Bonuspunkte
  • Verkehr II: 6 Hausübungen = max. 4 Bonuspunkte

Die Übung in Verkehr I besteht aus 5 schriftlichen Hausübungen und einer Pflichtexkursion ins Eisenbahnbetriebsfeld. Nur für die schriftlichen Hausübungen werden die o. g. Bewertungen vergeben. Eine Teilnahme an der Exkursion (Übung 1-3) ist Voraussetzung für ein Gesamttestat. Diese Bonuspunkteregelung im A-Bereich gilt für Bachelor-, Master- und Diplom-Studierende aller Studiengänge.

Die Übung in Verkehr II besteht aus 6 schriftlichen Hausübungen.

Anmeldungsbestimmungen für Bachelor-Studierende

Anmeldung zu A-Modulen

Die Anmeldung erfolgt über TUCaN. Die Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben..

Prüfungstermine und -ergebnisse

Die aktuellen Prüfungstermine, Einschreibefristen am Institut für Verkehr sowie die Prüfungsergebnisse finden Sie im Menü Prüfungen.

Hinweis Klausurinhalte

Klausuren und mündliche Prüfungen finden mit Bezug auf die Inhalte der unmittelbar vorangegangenen Lehrveranstaltungen statt. Änderungen in den Inhalten gegenüber früheren Jahren sind aus den aktuellen Materialien zur Vorlesung zu ersehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Betreuer der Lehrveranstaltung.

Für Studierende des Bachelor of Science Bauingenieurwesen und Bachelor of Science Civil Engineering bildet die Bachelor Thesis den Abschluss des Studiums. Sie ist in einem Zeitraum entsprechend der jeweiligen Studienordnung (i.d.R. 4 Monate) anzufertigen und wird durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der drei Instiute bzw. der Fachgruppe Luftverkehr betreut.

Die Bachelor Thesis beinhaltet eine Zwischenpräsentation und schließt mit einer Schlusspräsentation mit anschließender Disskussion ab. Für die Bewertung sind eine Langfassung (3 gedruckte Exemplare) sowie deren Quellen und Daten in elektronischer Form abzugeben.

Voraussetzung ist die Teilnahme am Seminar „Wissenschaftliches Arbeiten“ der Institute für Verkehr, die bescheinigte Teilnahme an 4 studentischen Vorträgen (wird in neuem Tab geöffnet) im Rahmen des laufenden „Seminars Verkehr“ und eine schriftliche Bewerbung. (wird in neuem Tab geöffnet)

Arbeitshilfen zu Studien- und Abschlussarbeiten an den Instituten für Verkehr (wird in neuem Tab geöffnet)

Bekanntmachung zur verpflichtenden Teilnahme an 4 studentischen Vorträgen (wird in neuem Tab geöffnet)