Ansprechpartner zu Studienfragen des Instituts

Name Raum Tel. E-Mail
Dipl.-Ing. Cora Oestreicher L1|01 188 -65919 Dipl.-Ing. Cora Oestreicher

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen (A- und B-Klausuren) für das Wintersemester 20111/12 sind vorbei.

Prüfungsanmeldung

Anmeldung schriftliche Prüfungen

Die Anmeldungsfristen für das Wintersemester 2011/2012 sind vorbei.

Dies betrifft nicht die Anmeldung zu individuellen (mündlichen) Prüfungen.

Anmeldung mündliche Prüfungen

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die C-Prüfungen in jedem Fall beim zuständigen Fachprüfer für die Prüfungen anmelden müssen!

Die Anmeldung der individuellen Prüfungen der C-Module für Masterstudierende erfolgt im jeweiligen Fachgebiet:

  • Verkehrsplanung und Verkehrstechnik: Frau Zopf
  • Bahnsysteme und Bahntechnik: Frau Oestreicher
  • Straßenwesen: Frau Glock
  • Juniorprofessur Wirtschaftsverkehr: Frau Zopf
  • Luftverkehr: Frau Zopf
Name Raum Tel. E-Mail
Theresia Glock L1|01 191 -2686
Anja Zopf L1|01 171 -2025
Dipl.-Ing. Cora Oestreicher L1|01 188 -65919

Prüfungsergebnisse WS 2011/12

Die Ergebnisse der A- und B-Klausuren am IfV sind fertig. Diese hängen im Institut aus oder sind in TUCaN einsehbar.

Klausureinsicht

Die Termine für die Klausureinsichten im WS2011/12 sind vorbei.

Übungsklausuren

befinden sich im Downloadbereich.

Regelungen für die Durchführung der A-Klausuren

  • Seit dem WS 07/08 ist als Hilfsmittel für die Grundfachklausuren Verkehr nur noch ein beidseitig handschriftlich beschriebenes nicht kopiertes DIN A4-Blatt zugelassen
  • Notwendige Materialien (z.B. Weichentafeln, Diagramme) werden ggf. mit den Klausuraufgaben gestellt.
  • Schreib- und Zeichengeräte sowie Taschenrechner sind von den Studierenden mitzubringen, Prüfungspapier wird vom Institut gestellt.
  • Die Aufgabenstellungen werden entsprechend angepasst.
  • Diese Regelung gilt auch für Studierende, die im Rahmen der Übergangsregelung fehlende Klausurteile in Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Bahnsysteme und Bahntechnik oder Straßenwesen schreiben dürfen.

Regelungen für die Durchführung der B-Klausuren

Ablegen von C-Prüfungen bei nicht bestandener B-Prüfung

(Auszug aus den Regelungen zur Diplomprüfung im Studienfach Verkehr des IfV:)

Zur C-Prüfung wird nur zugelassen, wer im gleichen Prüfungsabschnitt an den B-Klausuren der beiden Basisfächer teilgenommen hat. Die C-Prüfung wird auch dann abgenommen, wenn die schriftliche Prüfung der Basis und /oder eines Teilfachs nicht bestanden wurde.