Aufgrund der ab dem WS 2011/12 geltenden gemeinsamen Vorlesungen für Bauingenieure und Umweltingenieure sind folgende Hausübungen zu bearbeiten.
Die Hausübungen im A-Bereich werden im Wintersemester parallel zur Vorlesung ausgegeben und zum Download auf moodle bereitgestellt. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die Übungen Ü1-6, Ü1-7, Ü2-4 und Ü2-5 nicht zum download zur Verfügung gestellt werden können. Testatergebnisse der A-Übungen befinden sich ebenfalls im moodle.
Die Fristen werden bei Ausgabe der Übungen bekannt gegeben.
Das Passwort für den moodle Kurs wird in der Vorlesung bekannt gegeben und ist ggf. bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern zu erfragen.
Für die Abgabe aller Hausübungen und Wiedervorlagen in Verkehr 1(A) und Verkehr 2 (A) existiert ein Briefkasten. Dieser befindet sich im Zeitschriftenregal gegenüber von Raum L1|01 187.
Der Briefkasten wird morgens geleert. Alle Abgaben, die sich zum Leerungszeitpunkt im Briefkasten befinden, bekommen den Eingangsstempel vom vorangegangenen Arbeitstag.
Für die Zulassung zur Klausur in den Lehrveranstaltungen Verkehr 1 (A) und Verkehr 2 (A) ist die erfolgreiche Bearbeitung von mehreren Hausübungen erforderlich:
Die Hausübungen sind testatpflichtig. Sie werden begleitend zur Vorlesung ausgegeben. Für die Anerkennung der Übungsleistung (Gesamttestat) müssen alle Übungsteile (Teiltestate) innerhalb eines Semesters testiert werden. Dabei ist nur eine Überarbeitung je Übungsteil zulässig. Insgesamt sind max. 3 Überarbeitungen zulässig. Es gibt kein Kolloquium.
Abgabefristen für die Übungsteile sind jeweils auf dem Deckblatt genannt. Die Frist für die Überarbeitung wird ggf. bei Rückgabe des Übungsteils angegeben. Die testierten Übungsteile können beim Betreuer in den Sprechstunden abgeholt werden.
Zu Übungszwecken und im Hinblick auf das Bestehen wird eine Bearbeitung vor der Klausur allen Studierenden dringend empfohlen. (Die fristgerechte Abgabe ist immer notwendig.) Diplom-Studenten müssen die Hausübungen vor der Anmeldung zur Klausur mit einem Testat abgeschlossen haben. Bei Bachelor- und Masterstudenten wird das Testat der Übungen nicht für die Klausuranmeldung geprüft- für die Anerkennung des Moduls müssen die Übungen jedoch vollständig testiert (Zeitpunkt egal) sein. Für Bachelor- und Masterstudenten WiBi existieren keine formalen Regelungen für die Übung.
Studierende, die vor dem 01.10.2005 Teile der bisherigen A-Übung (VV1, BS1 oder SW1) bestanden haben, brauchen in den Übungen zu Verkehr 1 und Verkehr 2 nur die noch fehlenden Teile zu bearbeiten.
Studierende, die die Hausübungen nicht im Wintersemester (begleitend zu den Lehrveranstaltungen) bearbeiten können, haben die Möglichkeit, alle Hausübungen im Sommersemester zu bearbeiten. Dazu werden die Hausübungen gesammelt am Anfang des Sommersemesters ausgegeben. Die Bearbeitungszeit beträgt dann 8 Wochen, eine Betreuung durch Sprechstunden ist gegeben, Vorrechenübungen finden nicht statt.
Im A-Bereich werden ab SS 2010 für die während des Semesters angefertigten Hausübungen Bonuspunkte für die entsprechende A-Klausur vergeben.
Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass
Es wird pro sehr guter Teilübung ein „Token“ vergeben, indem die Hausübungen entsprechend gekennzeichnet werden (spezieller Stempel o.ä.). Erworbene Bonuspunkte verfallen beim Nichtbestehen der Klausur. Die Anzahl der Bonuspunkte für die Klausur richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Token pro Gesamtübung:
Verkehr 1:
5 Hausübungen* = 5 Token
Verkehr 2:
6 Hausübungen* = 6 Token
*die Übung in Verkehr 1 besteht aus 5 schriftlichen Hausübungen und einer Pflichtexkursion ins Eisenbahnbetriebsfeld. Nur für die schriftlichen Hausübungen werden Token vergeben. Eine Teilnahme bei der Exkursion ist Voraussetzung für ein Gesamttestat (Anmeldung über moodle)..
Diese Bonuspunkteregelung im A-Bereich gilt für Bachelor-, Master- und Diplom- Studierende aller Studiengänge.